OLG Innsbruck (Österreich) - Beschluss vom 01.02.2000,
Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Entscheidung, eine Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu 30-stündigen völligen Blockade der Brenner-Autobahn führte, nicht zu untersagen - Rechtfertigung - Grundrechte - Freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
EuGH, Urteil vom 12.06.2003 - Aktenzeichen Rs C-112/00
DRsp Nr. 2004/8214
Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Entscheidung, eine Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu 30-stündigen völligen Blockade der Brenner-Autobahn führte, nicht zu untersagen - Rechtfertigung - Grundrechte - Freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
[Eugen Schmidberger, Internationale Transporte und Planzüge, gegen Republik Österreich]Der Umstand, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats eine Versammlung unter Umständen wie denjenigen des Ausgangsrechtsstreits nicht untersagten, ist nicht mit den Artikeln 30 und 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 29 EG) in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) unvereinbar.