GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 73 Abs. 2 § 75 Abs. 1 S. 2 ;
Freistellung von der Teilnahme am organisierten Notfallvertretungsdienst
SG Marburg, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 49/05
DRsp Nr. 2007/20981
Freistellung von der Teilnahme am organisierten Notfallvertretungsdienst
Eine Satzungsbestimmung kann vorsehen, dass gesundheitliche Gründe selbst dann nicht ausreichen, einen Befreiungstatbestand von der Teilnahme am organisierten Notfallvertretungsdienst zu begründen, wenn sie zur Ungeeignetheit der Versehung des Notfallvertretungsdienstes führen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 73 Abs. 2 § 75 Abs. 1 S. 2 ;