Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte, die Geschäftsführerin des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz, im Wege einer einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet werden kann, zwei Mitglieder des Antragstellers, des Gesamtpersonalrats bei dieser Dienststelle, für die Teilnahme an der Schulung "Seminar für betriebliche Interessensvertreter - 2017" im Zeitraum vom 10. bis 12. Juli 2017 in Heidenheim vom Dienst freizustellen.
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