1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Ludwigshafen am Rhein vom 3. November 2022, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung für die Jahre 2020, 2021 und anteilig 2022.
Der 1974 geborene Kläger war bei der Beklagten in der Zeit vom 20.04.2020 bis 09.04.2022 als sogenannter Systemfahrer bei einer Grundvergütung von 2.150,00 € brutto zuzüglich Prämienzahlung beschäftigt.
Dem Arbeitsverhältnis lag ein Arbeitsvertrag vom 20.04.2020 zugrunde, der auszugsweise folgende Regelungen enthält:
" § 4 Arbeitszeit
- - -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|