EuGH - Urteil vom 06.03.2003
Rs C-466/00
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2003, 3189
ZAR 2003, 151
Vorinstanzen:
Immigration Adjudicator (Vereinigtes Königreich) - Beschluss vom 19.12.2000,

Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Soziale Vergünstigung - Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

EuGH, Urteil vom 06.03.2003 - Aktenzeichen Rs C-466/00

DRsp Nr. 2004/8226

Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Soziale Vergünstigung - Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

[Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department] Die Antwort, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. April 2000 in der Rechtssache C-356/98 (Kaba, Slg. 2000, I-2623) auf die Vorlagefragen gegeben hat, wäre nicht anders ausgefallen, wenn er berücksichtigt hätte, dass die Stellung des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats als des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzt, und die des Ehegatten einer Person, die im Vereinigten Königreich lebt und dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat, im nationalen Recht dem vorlegenden Gericht zufolge in jeder Hinsicht - mit Ausnahme der Aufenthaltsdauer, die vor der Gewährung einer unbefristeten Erlaubnis zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich verlangt wird - vergleichbar sind. Da diese Situationen aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts nicht vergleichbar sind, ist die Frage, ob eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann, ohne Belang.

Normenkette:

Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 7 Abs. 2 ;

Gründe: