EuGH - Urteil vom 10.12.2009
Rs. C-345/08
Normen:
EG Art. 39;
Fundstellen:
AuR 2010, 47
BRAK-Mitt 2010, 75
DÖV 2010, 234
EuZW 2010, 97
GewArch 2010, 223
JuS 2010, 366
NJW 2010, 137
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
VG Schwerin - (Vorlage-) Beschluss vom 08.07.2008,

Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse zur Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst für reglementierte juristische Berufe; Krzysztof Peola gegen Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

EuGH, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen Rs. C-345/08

DRsp Nr. 2010/274

Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse zur Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst für reglementierte juristische Berufe; Krzysztof Peola gegen Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

1. Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass bei der Bewertung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen, die auf einen Antrag hin erfolgt, unmittelbar in den Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe aufgenommen zu werden, ohne die hierfür vorgesehenen Prüfungen abzulegen, die Kenntnisse als Maßstab heranzuziehen sind, die durch die Qualifikation bescheinigt werden, die in dem Mitgliedstaat verlangt wird, in dem der Bewerber die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beantragt.