BGH - Urteil vom 19.06.2020
V ZR 83/18
Normen:
AEG § 6 Abs. 1; AEG § 6 Abs. 6; AEG § 11 Abs. 1 S. 1-5; AEG § 23 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BGHZ 226, 49
MDR 2020, 1116
NJW 2021, 707
NotBZ 2020, 347
WM 2021, 1388
Vorinstanzen:
LG Görlitz, vom 09.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 316/14
OLG Dresden, vom 12.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 570/17

Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als freies zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts eines Inhabers auf Zugang zu der Eisenbahninfrastruktur; Verlangen der Unterbreitung eines Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrags oder Pachtvertrags über das Grundstück zwecks Betriebs der Eisenbahninfrastruktur zu den bestimmten Bedingungen; Berechtigung zur Nutzung der Gleisgrundstücke der Halle-Hettstedter-Eisenbahn für Eisenbahninfrastrukturdienstleistungen; Abbau der Gleisanlagen dieser Bahnstrecke für eine anderweitige Nutzung der Grundstücke; Unveränderte Fortsetzung der sich aus den früheren Widmungen folgenden Beschränkungen

BGH, Urteil vom 19.06.2020 - Aktenzeichen V ZR 83/18

DRsp Nr. 2020/10685

Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als "freies" zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts eines Inhabers auf Zugang zu der Eisenbahninfrastruktur; Verlangen der Unterbreitung eines Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrags oder Pachtvertrags über das Grundstück zwecks Betriebs der Eisenbahninfrastruktur zu den bestimmten Bedingungen; Berechtigung zur Nutzung der Gleisgrundstücke der Halle-Hettstedter-Eisenbahn für Eisenbahninfrastrukturdienstleistungen; Abbau der Gleisanlagen dieser Bahnstrecke für eine anderweitige Nutzung der Grundstücke; Unveränderte Fortsetzung der sich aus den früheren Widmungen folgenden Beschränkungen