LAG Hamburg, vom 02.03.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 58/53
Fürsorgepflicht: Schadensersatz bei Unfall einer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber lebenden Beschäftigten
BAG, Urteil vom 08.06.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 200/54
DRsp Nr. 2007/23109
Fürsorgepflicht: Schadensersatz bei Unfall einer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber lebenden Beschäftigten
»Eine häusliche Gemeinschaft im Sinne von § 618 Abs. 2BGB ist auch dann gegeben, wenn eine Krankenschwester in einem vom Arbeitgeber eingerichteten und unterhaltenen Schwesternhaus lebt.«