LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.07.2019
12 Sa 1536/18 SK
Normen:
SokaSiG § 7 Abs. 7 Anl. 32;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 22.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1215/17

Gebäudehebung als bauliche Leistung und Tätigkeit i.S.d. Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.07.2019 - Aktenzeichen 12 Sa 1536/18 SK

DRsp Nr. 2020/1549

Gebäudehebung als bauliche Leistung und Tätigkeit i.S.d. Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

1. Bauliche Leistungen i.S.d. Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe umfassen alle Arbeiten, die - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken dienen oder deren Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung zu dienen bestimmt sind, damit diese in vollem Umfang ihre bestimmungsgemäßen Zwecke erfüllen können. 2. Tätigkeiten sind baulich geprägt, wenn sie sich mit Werkstoffen des Baugewerbes und mit baugewerblichen Arbeitsmitteln und Gerätschaften und Arbeitsmethoden des Baugewerbes vollziehen. 3. Die Hebung von Häusern und Gebäudeteilen zu Sanierungszwecken, zur Beseitigung von Schieflagen sowie zur Schaffung zusätzlichen Raums durch Einsatz computergesteuerter hydraulischer Hubanlagen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Hilfsarbeiten wie Ausschachtungsarbeiten und Transport von Material und Gerätschaften sind bauliche Leistungen und Tätigkeiten.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. August 2018 - 7 Ca 1215/17 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7 Abs. 7 Anl. 32;

Tatbestand