Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.04.2013 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Gerichtsgebührenwert gemäß §
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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