OVG Saarland - Urteil vom 12.11.2019
2 A 160/18
Normen:
GG Art. 28; KFAG Art. 4 Abs. 2; KFAG Art. 18; KFAG Art. 19; KFAG Art. 19a; KSVG § 128; KSVG § 140; KSVG § 143; KSVG § 160; KSVG § 189a;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 23.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 622/17

Gegen die Haushaltssatzung gerichteter Normenkontrollantrag und Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid als gleichrangige Rechtsschutzalternativen für die betroffenen Gemeinden; Zulässige Verfahrensweise bei der Erhebung einer Kreisumlage; Wahrung des Grundsatzes des Gleichrangs der finanziellen Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften; Einbindung der umlagepflichtigen Gemeinden in den Aufstellungsvorgang; Anforderungen des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts an die Erhebung von Kreisumlagen; Anhörungserfordernis; Defizitäre Haushalte; Rücksichtnahmegebot

OVG Saarland, Urteil vom 12.11.2019 - Aktenzeichen 2 A 160/18

DRsp Nr. 2019/17267

Gegen die Haushaltssatzung gerichteter Normenkontrollantrag und Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid als gleichrangige Rechtsschutzalternativen für die betroffenen Gemeinden; Zulässige Verfahrensweise bei der Erhebung einer Kreisumlage; Wahrung des Grundsatzes des Gleichrangs der finanziellen Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften; Einbindung der umlagepflichtigen Gemeinden in den Aufstellungsvorgang; Anforderungen des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts an die Erhebung von Kreisumlagen; Anhörungserfordernis; Defizitäre Haushalte; Rücksichtnahmegebot