LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.03.2023
26 Ta (Kost) 6009/23
Normen:
GKG § 39 Abs. 1; Streitwertkatalog Ziff. I Nr. 23;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 10746/22

Gegenstandswertbemessung bei Klage auf Ersatz gegenwärtigen und zukünftigen SchadensFehlende selbstständige wirtschaftliche Bedeutung eines Klageantrags auf SchadensersatzStreitwertkatalog für die ArbeitsgerichtsbarkeitKriterien des Streitwertkatalogs für die Wertbemessung bei Schadensersatzklagen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2023 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6009/23

DRsp Nr. 2023/7278

Gegenstandswertbemessung bei Klage auf Ersatz gegenwärtigen und zukünftigen Schadens Fehlende selbstständige wirtschaftliche Bedeutung eines Klageantrags auf Schadensersatz Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit Kriterien des Streitwertkatalogs für die Wertbemessung bei Schadensersatzklagen

1. Geht es um Forderungen auf Ersatz gegenwärtigen und/oder künftigen Schadens, bemisst sich der Wert nicht nur an der Höhe des bereits eingetretenen und künftig zu besorgenden Schadens. Abzustellen ist auch darauf, wie wahrscheinlich der Eintritt und die Höhe des künftigen Schadens sind. Ein weiteres, wesentliches Kriterium für die Bemessung des Werts ist der Gesichtspunkt, wie hoch das Risiko der tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Gläubiger ist. Die im Streitwertrecht ausschlaggebende wirtschaftliche Betrachtungsweise darf Zweifel an der Realisierbarkeit und tatsächlichen Realisierung eines Anspruchs nicht ignorieren.