Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.2020 (
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2019 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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