Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.08.2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Vergütung.
Der Kläger ist seit dem 01.12.2000 bei der Beklagten als Projektingenieur auf der Grundlage des Anstellungsvertrages vom 30.11.2000 (Bl. 41 f. d. A.) beschäftigt. Sein monatlicher Bruttoverdienst beträgt zuletzt 8.577,-- €.
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