LAG Köln - Urteil vom 05.04.2023
11 Sa 695/22
Normen:
BGB § 614;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 25.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 770/22

Geltung des Grundsatzes Ohne Arbeit kein Lohn im Arbeitsverhältnis

LAG Köln, Urteil vom 05.04.2023 - Aktenzeichen 11 Sa 695/22

DRsp Nr. 2024/1815

Geltung des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn" im Arbeitsverhältnis

Nach den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts in Verbindung mit § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Verlangt ein Arbeitnehmer gemäß § 611a Abs. 2 BGB Arbeitsvergütung, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.08.2022 - 5 Ca 770/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 614;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung von Vergütung.

Der Kläger ist seit dem 01.12.2000 bei der Beklagten als Projektingenieur auf der Grundlage des Anstellungsvertrages vom 30.11.2000 (Bl. 41 f. d. A.) beschäftigt. Sein monatlicher Bruttoverdienst beträgt zuletzt 8.577,-- €.

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