EuGH - Urteil vom 19.02.2009
Rs. C-228/06
Normen:
ARB 1/80-Zusatzprotokoll (Assoziierungsabkommen EWG - Türkei; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation [Der Assoziationsrat wurde durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet, das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnet und durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde - ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685]) Art. 41 Abs. 1; AufenthG § 4 Abs. 1; AufenthG § 6; DVAuslG § 1 Abs. 2 Nr. 2; EU-VisumVO Art. 1;
Fundstellen:
DB 2009, 576
DÖV 2009, 332
NVwZ 2009, 513
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2009, 139
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg - (Vorlage-) Beschluss vom 30.03.2006 - 7 B 13.05,

Gemeinschaftsrechtliches Verbot der Visumpflicht bei Einreise von Dienstleistern für ein türkisches Unternehmen - [Ibrahim Savatli gegen Bundesrepublik Deutschland]

EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen Rs. C-228/06

DRsp Nr. 2009/6114

Gemeinschaftsrechtliches Verbot der Visumpflicht bei Einreise von Dienstleistern für ein türkisches Unternehmen - [Ibrahim Savatli gegen Bundesrepublik Deutschland]

Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde, ist dahin auszulegen, dass er es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger wie der Kläger des Ausgangsverfahrens in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlangen, die dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer)

19. Februar 2009

"Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier Dienstleistungsverkehr - Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats"

In der Rechtssache C-228/06

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Deutschland) mit Entscheidung vom 30. März 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 19. Mai 2006, in dem Verfahren

Mehmet Soysal,

Ibrahim Savatli

gegen

Bundesrepublik Deutschland,

Beteiligte:

Bundesagentur für Arbeit,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)