SG Marburg vom 16.07.2008
S 12 KA 45/08
Normen:
Ärzte-ZV § 24; SGB V § 95;

Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums, Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz im Verhältnis zu einer Zweigpraxis

SG Marburg, vom 16.07.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 45/08

DRsp Nr. 2009/5051

Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums, Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz im Verhältnis zu einer Zweigpraxis

Voraussetzung für die Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz im Verhältnis zur Zweigpraxis ist für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) die Anwendung der angegebenen Mindestzeiten für den Versorgungsauftrag des MVZ insgesamt unabhängig von der Zahl der beschäftigten Ärzte. Dabei reicht es aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 24; SGB V § 95;