LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 28.10.2020
L 3 KA 31/20
Normen:
Ärzte-ZV § 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 26.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 KA 6/16

Genehmigung einer Entlastungsassistentin zur Betreuung eines KindesAltersbeschränkung für Kinder

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen L 3 KA 31/20

DRsp Nr. 2021/144

Genehmigung einer Entlastungsassistentin zur Betreuung eines Kindes Altersbeschränkung für Kinder

Eine Altersbeschränkung des "Kindes" i.S.v. § 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Ärzte-ZV bezieht sich auf Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 26. Februar 2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Genehmigung einer Entlastungsassistentin abgelehnt worden war.