Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 26. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Genehmigung einer Entlastungsassistentin abgelehnt worden war.
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