Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der Akupunktur für Augenärzte in der vertragsärztlichen Versorgung
SG Marburg, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 363/07
DRsp Nr. 2008/17175
Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der Akupunktur für Augenärzte in der vertragsärztlichen Versorgung
Für Augenärzte besteht kein Anspruch auf eine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der Akupunktur nach den Ziffern 30790 und 30791 EBM. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]