Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Laborleistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab
SG Marburg, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 817/06
DRsp Nr. 2008/9341
Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Laborleistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Zeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Qualifikation nach der Laborrichtlinie von dem zur jeweiligen Weiterbildung ermächtigten Arzt unterzeichnet sein müssen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]