LAG Hamm - Urteil vom 10.01.2019
11 Sa 505/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1; AGG § 15;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 17.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1285/17

Gerichtliche Missbrauchskontrolle in Probezeit

LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 505/18

DRsp Nr. 2019/15411

Gerichtliche Missbrauchskontrolle in Probezeit

Während der sechsmonatigen Probezeit prüft das Gericht nur, ob es zu Gesetzes- oder Sittenwidrigkeiten gekommen ist. Nicht jede Benachteiligung ist eine Diskriminierung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.04.2018 - 5 Ca1285/17 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1; AGG § 15;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung innerhalb der vereinbarten Probezeit und Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG vom 30.05.2018 sowie über einen Zahlungsanspruch nach § 15 AGG.

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