LAG Hamburg - Urteil vom 19.05.2016
8 Sa 20/15
Normen:
GewO § 106; KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 11.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 206/14

Gerichtliche Überprüfung einer Versetzungsentscheidung im Rahmen eines Sozialplans wegen Schließung des Standorts

LAG Hamburg, Urteil vom 19.05.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 20/15

DRsp Nr. 2016/16649

Gerichtliche Überprüfung einer Versetzungsentscheidung im Rahmen eines Sozialplans wegen Schließung des Standorts

1. Gewährt der Arbeitgeber bei der Schließung eines Standorts im Rahmen eines Sozialplans u.a. die Möglichkeit, den Versetzungszeitpunkt hinauszuschieben, wird dadurch die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage gestellt. 2. Die Arbeitsgerichte haben eine Entscheidung des Arbeitgebers im Rahmen von § 106 GewO nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im Ergebnis billigem Ermessen entspricht. Es ist nicht zu prüfen, ob der Arbeitgeber methodisch korrekt vorgegangen ist.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11.02.2015 (3 Ca 206/14) teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Änderungskündigung der Beklagten vom 26.06.2014 unwirksam ist.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106; KSchG § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Wirksamkeit einer Versetzung sowie um eine Änderungskündigung.