KG - Urteil vom 28.11.2018
24 U 75/18
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 245/17

Gerichtliche Überprüfung von Entscheidung eines Verbandsgerichts

KG, Urteil vom 28.11.2018 - Aktenzeichen 24 U 75/18

DRsp Nr. 2019/5455

Gerichtliche Überprüfung von Entscheidung eines Verbandsgerichts

1. Entscheidungen eines Verbandsgerichts unterliegen wegen der grundsätzlich garantierten Verbandsautonomie einer nur beschränkten Kontrolle durch ein staatliches Gericht. Dieses darf nur überprüfen, ob der Betroffene der Vereinsstrafgewalt unterliegt, die Sanktion eine Grundlage im Gesetz oder einer wirksamen Satzung hat, unter Beachtung dieses Regelwerks und allgemeiner Verfahrensgrundsätze ergangen, mit staatlichem Recht vereinbar und nicht grob unbillig oder willkürlich ist. Die Gerichte haben auch darüber zu befinden, ob die Tatsachen, die der Entscheidung des Verbandsgerichts zugrunde gelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind. 2. Eine positive Dopingprobe bei einem Pferd begründet den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der verantwortliche Trainer seiner Überwachungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. 3. Um diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern, muss die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Ablaufs dargelegt werden (hier: verneint).

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. April 2018 - 9 O 245/17 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.