Auf die Beschwerde der A. wird die Kostenrechnung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Lichtenfels vom 31.10.2016 (Gz.: BK-2300-66) dahin abgeändert, dass die von der Beschwerdeführerin zu zahlenden Gebühren auf 283,-- Euro festgesetzt werden.
II.Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
III.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.815,-- Euro.
IV.Eine weitere Beschwerde ist nicht zulässig.
I.
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