Am 4. August 1984 wurde der bei der beklagten Landesversicherungsanstalt versicherte Bernhard R. als Fußgänger von dem Motorradfahrer M. angefahren und so schwer verletzt, daß er noch auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb.
Bernhard R. erhielt von dem Versorgungsamt M. eine Versorgungsrente nach §
Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, daß der Schädiger der Witwe 60% des ihr entgangenen Unterhalts zu ersetzen hat, und daß der Witwe - unter Berücksichtigung der fixen Kosten - folgender Unterhaltsschaden entstanden ist:
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