Gesamtvergütung für psychotherapeutische Leistungen, Berücksichtigung des Basispunktwerts des EBM 2000 plus, Überschreitung der Ausgabenobergrenzen bei Arznei- und Verbandsmitteln
SG Marburg, Urteil vom 04.10.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 3/06
DRsp Nr. 2007/20940
Gesamtvergütung für psychotherapeutische Leistungen, Berücksichtigung des Basispunktwerts des EBM 2000 plus, Überschreitung der Ausgabenobergrenzen bei Arznei- und Verbandsmitteln
1. Eine zusätzliche Gesamtvergütung für psychotherapeutische Leistungen für das Jahr 2004 muss nicht zur steigerungsfähigen Erhöhung des Sockelbetrages der Gesamtvergütung als Ausgangsbasis des Jahres 2005 führen.2. Die Basis eines Punktwertes von 5,11 Cent im EBM 2000 plus ist nicht für alle oder für bestimmte Leistungen bei Festsetzung der Gesamtvergütung zu veranschlagen.3. Es besteht kein zwingender Anspruch der Krankenkassen, dass eine Überschreitung der Ausgabenobergrenzen bei Arznei- und Verbandsmitteln abzüglich eines Sicherheitsabschlags von der Gesamtvergütung abgezogen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EBM-Ä;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.