BVerwG - Urteil vom 16.11.1995
3 C 32.94
Normen:
BGB § 166 Abs. 2 ; BPflV (F. 1985) § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 ; KHG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3
DVBl 1996, 818
NJW 1997, 816
Vorinstanzen:
VG Münster, vom 02.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 495/91
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 12.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 3352/92

Gesundheitswesen: Anspruch auf Neuvereinbarung von Pflegesätzen

BVerwG, Urteil vom 16.11.1995 - Aktenzeichen 3 C 32.94

DRsp Nr. 2007/13725

Gesundheitswesen: Anspruch auf Neuvereinbarung von Pflegesätzen

»1. Bei einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Belegung von den in der Pflegesatzvereinbarung zugrunde gelegten Berechnungstagen wird der Anspruch auf Neuvereinbarung nach § 4 Abs. 3 BPflV nicht durch die Ausgleichsregelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 ausgeschlossen. 2. Eine wesentliche Änderung der der Kalkulation des Budgets zugrunde gelegten Annahmen liegt nicht vor, wenn die belastete Partei die tatsächlich eingetretene Entwicklung vorhergesehen hat und feststeht, daß sie die Vereinbarung auch auf dieser Grundlage abgeschlossen haben würde.«

Normenkette:

BGB § 166 Abs. 2 ; BPflV (F. 1985) § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 ; KHG § 1 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Neufestsetzung des Budgets des G.-Hospitals in H.-W. für das Jahr 1989.