I. Gegenstand der Popularklage sind Vorschriften des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vom 10. Mai 2003, gültig ab 1. Juli 2003 (StAnz Nr. 22 vom 30.5.2003 S. 3). Im Wesentlichen wendet sich der Antragsteller gegen die Budgetierung augenärztlicher Leistungen und die Unterschiede in der Bewertung und Vergütung augenärztlicher und internistischer Laserleistungen.
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