OLG Hamm - Urteil vom 28.11.2022
22 U 28/22
Normen:
BGB § 434; BGB § 437; BGB § 280; BGB § 281;
Fundstellen:
NJW-RR 2023, 693
NZBau 2023, 239
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 04.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 1/21

Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Grundstücks wegen Verschweigens eines Blindgängerverdachtspunkts auf dem Nachbargrundstück

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2022 - Aktenzeichen 22 U 28/22

DRsp Nr. 2022/18017

Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Grundstücks wegen Verschweigens eines Blindgängerverdachtspunkts auf dem Nachbargrundstück

1. Ein über einen bloßen Mangelverdacht hinausgehender, offenbarungspflichtiger Sachmangel (hier: Blindgängerverdachtspunkt auf dem Nachbargrundstück) liegt vor, wenn dieser zu einer verkehrserheblichen Einschränkung der Nutzung des veräußerten Grundstücks führt.Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Bauvorhaben auf dem veräußerten Grundstück einer vorhergehenden Anzeige bedürfen und behördliche Anordnungen, etwa eine Untersuchung des Grundstücks mittels Bohrungen, nach sich ziehen können.2. Der Feststellung von Arglist i.S. § 444 BGB steht nicht entgegen, dass die Verkäuferseite die Käufer über die Existenz eines objektiv offenbarungspflichtigen Sachmangels nicht aufklärte, weil sie diesen als unbedeutend ansah.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.03.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az. 18 O 1/21) unter Zurückweisung der weiteren Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst: