Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. September 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege einer Beschwerde die Gewährung einer Kindertagesförderung im Umfang von acht Stunden wochentäglich mit Kostenerstattung.
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