Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 23. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ab 1. Mai 2013.
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