Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 20. Juni 2018 wird zurückgewiesen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Gründungszuschusses streitig.
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