1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 04.05.2022 zum Aktenzeichen
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung eines tariflichen Leistungsentgeltes für das Jahr 2020 nach §
Der im Januar 1963 geborene Kläger ist Diplomhistoriker und bei der Beklagten seit April 1999 als Leiter des Stadtarchivs beschäftigt. Gemäß §
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