Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Alg II für die Zeit von Mai 2019 bis Juli 2020 während eines dualen Studiums.
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