Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), inzwischen nur noch für die Zeit von Mai 2019 bis Juli 2020.
Der 1980 geborene Kläger nahm nach dem Abitur ein Studium der Meteorologie auf, für das er ohne Abschluss 31 Semester eingeschrieben war. Ab 2015 war er in verschiedenen Tätigkeiten abhängig beschäftigt, zuletzt bis August 2018 als Museumsaufsicht.
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