SG Berlin - Urteil vom 23.01.2006
S 77 AL 1181/05
Normen:
SGB X § 34 Abs. 1 S. 1 ; SGB III § 217 §§ 217ff ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 495

Gewährung von Eingliederungszuschüssen, Zusicherung im Förderungsgutschein, Ermessen

SG Berlin, Urteil vom 23.01.2006 - Aktenzeichen S 77 AL 1181/05

DRsp Nr. 2007/20635

Gewährung von Eingliederungszuschüssen, Zusicherung im Förderungsgutschein, Ermessen

1. Mit einem Förderungsgutschein stellt die Bundesagentur einem Arbeitgeber die Gewährung von Eingliederungszuschüssen für die Einstellung eines bestimmten Arbeitslosen in Aussicht. Sie ist regelmäßig eine Zusicherung iS von § 34 SGB X, die die Feststellung enthält, dass die persönlichen Voraussetzungen des Arbeitslosen für eine Leistung nach den §§ 217ff SGB III vorliegen und die Ermessensausübung, dass eine Bezuschussung und unter Umständen in welcher Höhe und für welche Dauer die Forderung mindestens übernommen wird. 2. Eine Ermessensausübung hat bei endgültiger Entscheidung zu unterbleiben, soweit die Zusicherung reicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 34 Abs. 1 S. 1 ; SGB III § 217 §§ 217ff ;
Fundstellen
NZA-RR 2006, 495