BVerfG - Beschluss vom 08.07.2020
1 BvR 1094/20
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a)-b); FreizügG/EU § 3 Abs. 1 S. 1; FreizügG/EU § 11 Abs. 1 S. 11; AufenthaltsG (analog) § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; GG Art. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt am Main, vom 11.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 118/20
LSG Hessen, vom 15.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 251/20
LSG Hessen, vom 20.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 114/20

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für EU-Bürger; Vermitteln eines Aufenthaltsrechts dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers

BVerfG, Beschluss vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 1 BvR 1094/20

DRsp Nr. 2020/12304

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für EU-Bürger; Vermitteln eines Aufenthaltsrechts dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers

Tenor

1.

Der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. April 2020 - L 7 AS 114/20 B ER - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidung wird aufgehoben. Der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2020 - L 7 251/20 RG - wird damit gegenstandslos. Die Sache wird an das Hessische Landessozialgericht zurückverwiesen.

2.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

3.

Das Land Hessen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

4.

Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.

5.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a)-b); FreizügG/EU § 3 Abs. 1 S. 1; FreizügG/EU § 11 Abs. 1 S. 11; AufenthaltsG (analog) § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; GG Art. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8;

[Gründe]