SG Aurich - Urteil vom 11.08.2005
S 2 R 143/05
Normen:
SGB III § 85 ; SGB IX § 33 § 33 Abs. 5 § 37 Abs. 2 ; SGB VI § 20 § 21 ;

Gewährung von Übergangsgeld für die Dauer eines Anerkennungspraktikums im Rahmen einer Umschulung

SG Aurich, Urteil vom 11.08.2005 - Aktenzeichen S 2 R 143/05

DRsp Nr. 2008/9141

Gewährung von Übergangsgeld für die Dauer eines Anerkennungspraktikums im Rahmen einer Umschulung

Für die Dauer eines Anerkennungspraktikums ist Übergangsgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren, da es von der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben umfasst wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 85 ; SGB IX § 33 § 33 Abs. 5 § 37 Abs. 2 ; SGB VI § 20 § 21 ;