Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt über den 1.4.2015 hinaus die Gewährung von Übergangsgeld sowie weiterer Leistungen im Zusammenhang mit einer absolvierten Leistung zur beruflichen Teilhabe.
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