Der Kläger fordert von der beklagten Bundesrepublik Deutschland, seiner früheren Arbeitgeberin, die Verschaffung einer höheren Zusatzversorgung. Er will so gestellt werden, wie er stünde, wenn er auch in der Zeit von 1956 bis 1966 während seiner Tätigkeit beim Deutschen Konsulat in Philadelphia (USA) bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert gewesen wäre.
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