Autor: Sadtler |
Die Arbeitsleistung und die Arbeitsvergütung stehen in einem gegenseitigen Austauschverhältnis (§
Dieser Grundsatz wird aus sozialen Erwägungen für den Fall der Leistungsverhinderung des Arbeitnehmers wegen unverschuldeter Krankheit durchbrochen: Die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichten den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist; §
Die Grundlagen und Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall finden sich im
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