6/7.2 Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung nach dem EFZG ist zu leisten, wenn

ein Arbeitsverhältnis vorliegt (dazu Teil 6/7.2.1),

die Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG abgelaufen ist (dazu Teil 6/7.2.2),

der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist (dazu Teil 6/7.2.3) und

es sich um eine unverschuldete Krankheit handelt (dazu Teil 6/7.2.4).