Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 19.04.2018 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Urlaubsabgeltung in Anspruch.
Der 1974 geborene Kläger war vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2016 aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Beklagten tätig. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der Arbeitsvertrag vom 19.09.2014. In diesem heißt es unter § 15:
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