I.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Die Beklagte ist promovierte Diplomchemikerin. Sie war von Januar 1981 bis Ende September 1983 bei der Klägerin als angestellte Produktmanagerin im Außendienst mit dem Vertrieb medizinisch-diagnostischer Produkte beschäftigt. Diese Produkte bezog die Klägerin fast ausschließlich von dem amerikanischen Unternehmen BioDx. Die Parteien hatten kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart.
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