Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2018 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist noch die Übernahme höherer Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit vom 22.12.2010 bis zum 30.6.2012.
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