Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
In dem der Beschwerde zugrundeliegenden Rechtsstreit macht die Klägerin einen Anspruch auf eine (abschlagsfreie) Altersrente für besonders langjährig Versicherte geltend.
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