Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Juni 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Mit Urteil vom 26.6.2019 hat das LSG Niedersachsen-Bremen einen Anspruch des Klägers auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung eines höheren Zugangsfaktors trotz Vorbezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung verneint.
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