SG Lüneburg - Urteil vom 13.11.2006
S 25 AS 163/06
Normen:
SGB I § 14 § 15 ; SGB II § 19 § 22 ;

Grundsicherung für Arbeitssuchende, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzung bei der Übernahme einer Mietkaution

SG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2006 - Aktenzeichen S 25 AS 163/06

DRsp Nr. 2007/3186

Grundsicherung für Arbeitssuchende, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzung bei der Übernahme einer Mietkaution

1. Der Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung von bedürftigen Arbeitslosen nach dem SGB II obliegt die Pflicht, Hilfebedürftige bei Vorsprachen anlässlich eines beabsichtigten Umzuges darüber aufzuklären, dass die Übernahme von Mietkautionskosten nur dann erfolgen kann, wenn eine vorherige schriftliche Zusicherung erteilt worden ist. 2. Liegt eine häusliche Bedrohung durch den Lebensgefährten vor, so ist ein Umzug notwendig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 14 § 15 ; SGB II § 19 § 22 ;