Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15. April 2014 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ab dem 01. Januar 2012 der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen, Tarifgebiet West, Anwendung findet.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2.Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 72 % und der Beklagte zu 28 %.
3.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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