Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 27.07.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.999,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.130,93 seit dem 23.04.2014 und aus 3.869,00 € seit dem 04.12.2015 zu zahlen.
III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X.
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