LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.03.1994
18 Sa 1399/93
Normen:
BAT § 4 Abs. 1 §§ 22 23 Anlage 1a ; BGB § 119 Abs. 1 §§ 280 286 615 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 14.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1038/93

Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1994 - Aktenzeichen 18 Sa 1399/93

DRsp Nr. 2002/8735

Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

Zur Frage, wann dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben besondere Auskunfts- und Aufklärungspflichten als vertragliche Nebenpflichten obliegen und er sich gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich beruflich verändern will, schadensersatzpflichtig macht, wenn er den Hinweis auf die Neubewertung einer Stelle, die der Arbeitnehmer vor der Umsetzung inne hatte, unterlässt.

Normenkette:

BAT § 4 Abs. 1 §§ 22 23 Anlage 1a ; BGB § 119 Abs. 1 §§ 280 286 615 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 13.06.1996 - 8 AZR 415/94 -.

Vorinstanz: ArbG Solingen, vom 14.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1038/93